Rechte und Archivierung

Zentral bei der PMG: Exklusive Nutzungsrechte für die Erstellung, Verbreitung und Archivierung von Pressespiegeln.

Rechte und Archivierung mit PMG Presse-Monitor

Lizenzierung und Archivierung
von Pressespiegeln

Wenn Sie Medienbeiträge in digitale Pressespiegel aufnehmen oder archivieren möchten, müssen Sie von den Verlagen entsprechende Nutzungsrechte erwerben bzw. eine Freistellung durch Meldung der verwendeten Beiträge an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort erlangen. Beides können Sie bequem über die PMG erledigen, da wir mit den betreffenden Verlagen und Verwertungsgesellschaften zusammenarbeiten.

Wann werden welche
Nutzungsrechte relevant?

Digitale Inhalte und Rechte bequem aus einem Portal. Wenn Sie Ihren Pressespiegel aus den in der PMG Pressedatenbank zur Verfügung stehenden Medienbeiträgen zusammenstellen, erwerben Sie damit automatisch die Nutzungs- und Verbreitungsrechte für jeden aufgenommenen Beitrag. Der Preis pro Beitrag ist dabei von der jeweiligen Publikation und von der Anzahl der Leser abhängig, denen Sie den Pressespiegel zur Verfügung stellen. Die lizenzierten Beiträge stehen Ihnen in unterschiedlichen Formaten (z. B. als PDF-Datei) zur Verfügung. Sie können bis zu vier Wochen lang einer vertraglich vereinbarten Leserzahl in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden. Belegexemplare dürfen Sie ein Jahr lang archivieren. Hier finden Sie die Preisliste nach einzelnen Medien

Pressespiegel-Portal kostenfrei testen

Für alle Unternehmen, Behörden und Institutionen, die Ihre Presseschau eigenständig erstellen (Eigendigitalisierung) oder durch Marktmittler anfertigen lassen, ist die PMG der erste Ansprechpartner für den Erwerb der notwendigen Lizenzen – einfach und schnell per Mausklick. Wir haben dazu umfangreiche Vereinbarungen zur Lizenzierung mit den deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen und der VG Bild-Kunst bzw. zur Freistellung der verwendeten Beiträge durch die VG Wort abgeschlossen. Hier finden Sie eine Liste der Titel, die für den Rechtekauf verfügbar sind.

Dabei unterliegen die Artikel Formatbeschränkungen und können vier Wochen lang der vertraglich vereinbarten Mitarbeiterzahl zum Beispiel über das Intranet digital zur Verfügung gestellt werden. Digitale Belegexemplare dürfen Sie ein Jahr lang aufbewahren.

Sie können für rund 90 % der digital in der PMG Pressedatenbank verfügbaren Publikationen Archivierungsrechte über die PMG erwerben. Mit dieser Zusatzoption dürfen Sie die Beiträge Ihres Pressespiegels (auch Ganzseiten-PDFs, Grafiken oder Fotos) länger als vier Wochen (bzw. beim digitalen Belegexemplar länger als ein Jahr) archivieren und dem Leserkreis Ihrer Pressespiegel weiterhin zur Verfügung stellen. Der Preis wird dabei pro Beitrag berechnet.

Das Recht zur Archivierung ist jeweils bezogen auf den einzelnen Beitrag und auf den Zeitraum von maximal zehn Kalenderjahren begrenzt. Die Zehnjahresfrist beginnt mit dem 01.01. des Folgejahres, in dem der zu archivierende Beitrag im digitalen Pressespiegel des Nutzers erstmals erschienen ist. Sie endet am 31.12. des zehnten Jahres.

Infoblatt PMG Archivierungsrecht

Unter ganz bestimmten Voraussetzungen gestattet das Urheberrecht, Artikel selbst zu digitalisieren und zu verbreiten.

Mehr Informationen zum Pressespiegel-Paragrafen

Rechtliche Grundlagen von Pressespiegeln

Unser kostenfreies Whitepaper führt die wichtigsten Informationen zu den urheberrechtlichen Hintergründen zusammen. Erfahren Sie, was Sie bei der Pressespiegel-Erstellung beachten müssen und erhalten Sie nützliche Tipps.

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