Presseartikel auf Lernplattformen bereitstellen
Gute Nachrichten für Lehrkräfte: Sie können Presseartikel, die sie im Presseportal für Schulen für ihren Unterricht recherchiert haben, ab sofort auch rechtssicher digital, z.B. auf Lernplattformen, verbreiten.
Möglich macht das der Gesamtvertrag über öffentliche Zugänglichmachungen an Schulen, den Vertreter der Schulverwaltungen der Länder, acht urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften sowie der Presse-Monitor GmbH & Co. KG (PMG) am 21. Dezember 2023 in München unterzeichneten.
Der Vertrag regelt die Bedingungen von Nutzungen urheberrechtlich geschützter Materialien auf Lernplattformen für alle Schulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Zusammenhang mit dem Gesamtvertrag “Vervielfältigungen an Schulen” vom 21.12.2022 sowie dem Vertrag zum Betrieb eines „Presseportals für Schulen“ und zur Nutzung von Pressebeiträgen an Schulen vom 31.05.2023 sichert der neue Gesamtvertrag den erwünschten pädagogischen Spielraum von Lehrkräften beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Inhalte im Schulunterricht. Gleichzeitig ist eine angemessene Vergütung der Rechteinhaber gewährleistet, ohne die Schulen mit aufwändigen Nachweis- und Dokumentationsaufgaben zusätzlich zu belasten. Die Laufzeit bis Ende 2027 schafft für alle Beteiligten über einen langen Zeitraum Rechtssicherheit beim Einsatz hochwertiger Materialien im Schulunterricht.
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